Versicherungsbedingungen sind voller Pflichten, die Sie zusätzlich zu Ihrem Tagesgeschäft erfüllen und beachten müssen.
Das Problem:
Schon ein übersehener Punkt kann im Ernstfall dazu führen, dass der Versicherer drastisch kürzt. Besonders kritisch: Bei grob fahrlässiger Verletzung von Obliegenheiten liegt die Beweislast bei Ihnen als Versicherungsnehmer – Sie müssen nachweisen, dass Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben.
So sieht das in der Praxis aus:
Ein reales Schadenbeispiel zeigt, wie teuer eine kleine Unachtsamkeit werden kann.
Dieser reale Fall zeigt, was passiert, wenn man das Kleingedruckte erst im Schadensfall kennenlernt.
In einer Schreinerei wurde die vorgeschriebene Prüfung der Holzstaub-Absauganlage versäumt. Es kommt zu einer Staubexplosion.
Der Gesamtschaden: 1.600.000 Euro.
Der Versicherer kürzt die Leistung um 70%.
Der ungedeckte Schaden für den Betrieb: 1.120.000 €.
Die versäumte Prüfung ist ein Verstoß gegen Standard-Sicherheitsvorschriften.
Ein BGH-Urteil bestätigt: Sie als Unternehmer müssen alle Vorschriften kennen und einhalten, selbst wenn diese nicht explizit in Ihrer Police stehen.
Eine simple "Obliegenheitsverletzung".
Der Fall der Schreinerei ist kein Einzelfall. Er ist das direkte Ergebnis von Standard-Klauseln, die in nahezu jeder Gewerbepolice lauern. Das Prinzip ist immer dasselbe, nur die Details ändern sich.
Ein Beispiel:
Bei grober fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit kürzt die Standard-Police die Leistung um bis zu 70 % oder mehr. Mit den Spezialklauseln der ALLRISK Police erhalten Sie im Schadenfall die volle Leistung – keine Kürzung, bis zu 100 % Auszahlung.
*Beispiel Schreinerei: 1,12 Mio. € Schaden, nur 30 % ersetzt. In anderen Fällen kann die Kürzung sogar bis zu 100 % betragen.
Wir sind keine Verkäufer, sondern Ihre strategischen Risikofahnder.
Unser Fokus liegt darauf, die versteckten Gefahren in Ihrem Vertragswerk aufzudecken und zu eliminieren.
Wir übersetzen komplexes Versicherungsdeutsch in klare Fakten.
So sehen Sie einfach und verständlich, wo Ihr Unternehmen wirklich steht.
Wir prüfen Ihre bestehenden Policen Zeile für Zeile. Dabei identifizieren wir kritische Klauseln, Deckungslücken und unbemerkte Risiken.
Sie erhalten einen kurzen, verständlichen Bericht. Darin sehen Sie klar aufgelistet, wo Handlungsbedarf besteht und welches Optimierungspotenzial es gibt.
Wir präsentieren Ihnen konkrete Lösungen. Auf Wunsch setzen wir als Ihr Mandatsträger die Verbesserungen direkt für Sie um und sorgen für lückenlosen Schutz.
Eine halbe Stunde investieren, um eine Millionenfalle zu vermeiden, ist die beste unternehmerische Entscheidung, die Sie heute treffen können.
Ja, diese oder sinngemäß ähnliche Klauseln zur "Obliegenheitsverletzung" sind Standard in nahezu allen deutschen Gewerbepolicen. Oftmals entscheidet ein einziger, unscheinbarer Satz im Kleingedruckten über volle Leistung oder den finanziellen Ruin.
Nein, das ist ein gefährlicher und weit verbreiteter Trugschluss. Die Mitversicherung der groben Fahrlässigkeit bezieht sich auf die Herbeiführung des Schadens selbst (z.B. eine vergessene Kerze). Die Verletzung von Obliegenheiten betrifft hingegen zum Beispiel Sicherheitsvorschriften (z.B. die versäumte Wartung). Der entscheidende Unterschied liegt in der Beweislast: Bei grober Fahrlässigkeit muss der Versicherer Ihnen diese nachweisen. Bei einer Obliegenheitsverletzung sind Sie in der Pflicht, Ihre Unschuld zu beweisen – was in der Praxis oft unmöglich ist.
Nicht zwingend. Wir haben unsere wasserdichten Spezialklauseln mit vielen namhaften Versicherern verhandelt. Sollten Sie bereits bei einem dieser Partner versichert sein, können wir Ihren Vertrag oft direkt durch die Übernahme unseres Mandats aufwerten. Dennoch prüfen wir im Rahmen der Analyse immer den gesamten Markt, da sich oft nicht nur Deckungsverbesserungen, sondern auch erhebliche Beitragsunterschiede zu Ihren Gunsten ergeben.
Wir sind unabhängige Berater auf Ihrer Seite. Eine professionelle, tiefgehende Risikoanalyse erfordert Zeit und Expertise. Deshalb bieten wir zwei transparente Optionen:
Unser Rat: Seien Sie skeptisch bei Anbietern, die eine solch komplexe Analyse pauschal 'kostenlos' anbieten. Kein hochqualifizierter Experte kann umsonst arbeiten.