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An der Steige 8, 97892 Kreuzwertheim

Was Ihnen Ihr Versicherer nicht sagt:

Ein einziger Satz im Kleingedruckten, der in nahezu jeder Gewerbepolice steht, kann Ihr gesamtes Lebenswerk zerstören.

Ein paar ehrliche Fragen an Sie als Unternehmer:

  • Ist Ihr Betrieb mehr als nur ein Job – ist er Ihr Lebenswerk, in das Sie Jahre, Kapital und unzählige Stunden investiert haben?
  • Wissen Sie, welche Klauseln im Ernstfall dazu führen können, dass der Versicherer die Zahlung verweigert – obwohl Sie jahrelang Beiträge gezahlt haben?
  • Verlassen Sie sich darauf, dass Ihre Versicherung im Schadenfall wirklich zahlt – oder wollen Sie eine wasserdichte Police, bei der ein kleiner Fehler nicht gleich Ihre Existenz bedroht?
  • Wollen Sie weiter hoffen – oder auf Basis von Fakten und Expertenwissen die Sicherheit haben, dass Ihr Lebenswerk wasserdicht geschützt ist?
  • Und wenn es eine Lösung gäbe, die einfach umzusetzen ist, keinen Versichererwechsel erfordert und sogar bis zu 60 % Beitragsersparnis bringt – würden Sie dann nicht handeln?

Die unbequeme Wahrheit

Versicherungsbedingungen sind voller Pflichten, die Sie zusätzlich zu Ihrem Tagesgeschäft erfüllen und beachten müssen.

Das Problem:
Schon ein übersehener Punkt kann im Ernstfall dazu führen, dass der Versicherer drastisch kürzt. Besonders kritisch: Bei grob fahrlässiger Verletzung von Obliegenheiten liegt die Beweislast bei Ihnen als Versicherungsnehmer – Sie müssen nachweisen, dass Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben.

So sieht das in der Praxis aus:
Ein reales Schadenbeispiel zeigt, wie teuer eine kleine Unachtsamkeit werden kann.

Mehr erfahren

Der 1.120.000 € Ruin Versichert, aber nicht geschützt

Dieser reale Fall zeigt, was passiert, wenn man das Kleingedruckte erst im Schadensfall kennenlernt.

Der Fall

In einer Schreinerei wurde die vorgeschriebene Prüfung der Holzstaub-Absauganlage versäumt. Es kommt zu einer Staubexplosion.
Der Gesamtschaden: 1.600.000 Euro.

Das Ergebnis

Der Versicherer kürzt die Leistung um 70%.
Der ungedeckte Schaden für den Betrieb: 1.120.000 €.

Der Grund

Die versäumte Prüfung ist ein Verstoß gegen Standard-Sicherheitsvorschriften.
Ein BGH-Urteil bestätigt: Sie als Unternehmer müssen alle Vorschriften kennen und einhalten, selbst wenn diese nicht explizit in Ihrer Police stehen.
Eine simple "Obliegenheitsverletzung".

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Sie bleiben auf dem Großteil des Schadens sitzen.

Wir finden die Risiken, die andere übersehen.

Wir sind keine Verkäufer, sondern Ihre strategischen Risikofahnder.
Unser Fokus liegt darauf, die versteckten Gefahren in Ihrem Vertragswerk aufzudecken und zu eliminieren.

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Wir übersetzen komplexes Versicherungsdeutsch in klare Fakten.
So sehen Sie einfach und verständlich, wo Ihr Unternehmen wirklich steht.

1.
Die Analyse

Wir prüfen Ihre bestehenden Policen Zeile für Zeile. Dabei identifizieren wir kritische Klauseln, Deckungslücken und unbemerkte Risiken.

2.
Der Report

Sie erhalten einen kurzen, verständlichen Bericht. Darin sehen Sie klar aufgelistet, wo Handlungsbedarf besteht und welches Optimierungspotenzial es gibt.

3.
Die Lösung

Wir präsentieren Ihnen konkrete Lösungen. Auf Wunsch setzen wir als Ihr Mandatsträger die Verbesserungen direkt für Sie um und sorgen für lückenlosen Schutz.

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Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Ja, diese oder sinngemäß ähnliche Klauseln zur "Obliegenheitsverletzung" sind Standard in nahezu allen deutschen Gewerbepolicen. Oftmals entscheidet ein einziger, unscheinbarer Satz im Kleingedruckten über volle Leistung oder den finanziellen Ruin.

Nein, das ist ein gefährlicher und weit verbreiteter Trugschluss. Die Mitversicherung der groben Fahrlässigkeit bezieht sich auf die Herbeiführung des Schadens selbst (z.B. eine vergessene Kerze). Die Verletzung von Obliegenheiten betrifft hingegen zum Beispiel Sicherheitsvorschriften (z.B. die versäumte Wartung). Der entscheidende Unterschied liegt in der Beweislast: Bei grober Fahrlässigkeit muss der Versicherer Ihnen diese nachweisen. Bei einer Obliegenheitsverletzung sind Sie in der Pflicht, Ihre Unschuld zu beweisen – was in der Praxis oft unmöglich ist.

Nicht zwingend. Wir haben unsere wasserdichten Spezialklauseln mit vielen namhaften Versicherern verhandelt. Sollten Sie bereits bei einem dieser Partner versichert sein, können wir Ihren Vertrag oft direkt durch die Übernahme unseres Mandats aufwerten. Dennoch prüfen wir im Rahmen der Analyse immer den gesamten Markt, da sich oft nicht nur Deckungsverbesserungen, sondern auch erhebliche Beitragsunterschiede zu Ihren Gunsten ergeben.

Wir sind unabhängige Berater auf Ihrer Seite. Eine professionelle, tiefgehende Risikoanalyse erfordert Zeit und Expertise. Deshalb bieten wir zwei transparente Optionen:

  • Bei sofortiger Mandatierung
    Sie erteilen uns von Beginn an das Maklermandat. Wir führen die komplette Analyse durch und setzen alle notwendigen Verbesserungen um. In diesem Fall ist die gesamte Dienstleistung für Sie kostenfrei .
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    Sie möchten zunächst einen reinen Experten-Report. Für diese umfassende Analyse berechnen wir ein pauschales Honorar von 1.000 € zzgl. MwSt. Dieses Honorar wird Ihnen bei anschließender Mandatierung vollständig erstattet .

Unser Rat: Seien Sie skeptisch bei Anbietern, die eine solch komplexe Analyse pauschal 'kostenlos' anbieten. Kein hochqualifizierter Experte kann umsonst arbeiten.